Logo vom Behinderten Sportverband Niedersachsen. Sprinter auf Laufbahn Das Bild verlinkt auf die Seite von Össur

BSN-Info

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute übersenden wir Informationen zum Umgang mit Verordnungen sowie zu Erhöhungen der Vergütungen im Rehasport und Funktionstraining durch die Deutschen Rentenversicherungen.

Beachten Sie auch unsere Informationen zur Petition "Inklusion: Ein Grundrecht, keine Gefälligkeit". Über Ihre Beteiligung freuen wir uns!

Bitte leiten Sie diese Info an die/den jeweils Zuständige/n in Ihrem Verein weiter.

Gern können Sie uns auch die E-Mail-Adressen weiterer Interessenten mitteilen.

Ihr

Hannes Hellmann, Geschäftsführer

Hannover, 11.08.2020


Sollten Sie Probleme mit der Darstellung haben, klicken Sie bitte: newsletter.

Neuigkeiten aus dem Verband



Umgang mit Verordnungen

Der GKV-Spitzenverband hat eine bundesweit gültige Position zum Umgang mit Verordnungen im Bereich Rehasport und Funktionstraining übermittelt.

Die Informationen finden Sie hier.

Die "FAQs zum Umgang mit Verordnungen" vom 26.06.2020 werden zeitnah aktualisiert!

 

nach oben

Vergütungserhöhung der Deutschen Rentenversicherungen

Die Deutschen Rentenversicherungen gewähren eine pauschalen Zuschlag für den Rehabilitationssport und das Funktionstraining.

Auf die Vergütungen für durchgeführte Einheiten vom 01.08.2020 bis zum 31.12.2020 werden 0,25 € aufgeschlagen.

Dieser Zuschlag unterliegt zwei Voraussetzungen:

- Der Zuschlag muss dem Zeitraum entsprechend auf der Abrechnung ausgewiesen sein und
- die Leistung darf nicht als Online-Rehasport/-Funktionstraining erbracht worden sein.

Die Aufstellung der Vergütungen finden Sie hier, rechts im blauen Kasten.

 

nach oben

Inklusion: Ein Grundrecht, keine Gefälligkeit

Die Corona-Pandemie zeigt auf, wie wichtig es ist die Rechte von Menschen mit Behinderungen konsequent einzufordern. Daher haben die Mitglieder des „Forum Artikel 30 UN-BRK/ Inklusion in Kultur, Freizeit und Sport“ eine Petition zur Stärkung des Inklusionsgedankens in Niedersachsen gestartet. Bitte unterstützen und kommunizieren Sie unser Vorhaben!

Zur Petition gelangen Sie hier.

 

nach oben

Corona-Sonderprogramm des Landes

Das Land gewährt als Billigkeitsleistung finanzielle Leistungen in Form von Einmalzahlungen.
Die Leistungen werden gemeinnützigen Sportorganisationen, die infolge der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind, gewährt.

Hier sind die Unterlagen verlinkt: Informationsschreiben und die Richtlinien

nach oben