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BSN-Info

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute übersenden wir Ihnen aktuelle Informationen zum Rehasport und Funktionstraining.

Bitte leiten Sie diese Info an die jeweils zuständigen Personen in Ihrem Verein weiter.

Gern können Sie uns auch die E-Mail-Adressen weiterer Interessenten mitteilen.

Ihr

Hannes Hellmann, Geschäftsführer

Hannover, 28.09.2020


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Neuigkeiten aus dem Verband



Vergütungsverhandlungen - BSN bittet dringend um Ihre Mithilfe

Wir benötigen Daten/Fakten zur aktuellen Situation. Bitte auch antworten, wenn noch gar keine Gruppen wieder laufen!

Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene laufen aktuell Verhandlungen zur Vergütung des Rehasports und Funktionstrainings mit den verschiedenen Leistungsträgern.
Um hier eine möglichst hilfreiche Erhöhung der Vergütung zu erreichen, benötigen wir Informationen:

1. Wieviele der anerkannten Rehasport-/bzw. Funktionstrainingsgruppen sind schon wieder gestartet?

Es reicht eine Angabe wie "____ % der Gruppen sind aktuell wieder gestartet."

2. Wie ist die Situation bezüglich der Gruppengröße?
Hier benötigen wir eine ähnliche Info: "In den Gruppen können im Schnitt nur noch ___ % der vormals Teilnehmenden betreut werden." Ungefähre Angabe genügt.
Gründe: Raumgröße, Angst vor Infektion, kein Übungsleiter mehr etc.

Nur mit konkreten Zahlen können wir die Probleme unserer Vereine korrekt darstellen.

Senden Sie uns diese Info gerne formlos per email an schroeder@bsn-ev.de.

Schon jetzt herzlichen Dank für Ihre Unterstützung in diesen schwierigen Zeiten!

 

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Corona-Zuschlag für das 4. Quartal

Für Niedersachsen konnte eine Vereinbarung mit den Kostenträgern für Rehabilitationssport und Funktionstraining getroffen werden:
Die Erhöhung um 10% gilt jetzt bis 31.12.2020.

Die Regelungen der Deutschen Rentenversicherungen bleiben bestehen: Erhöhung um 0,25 €/Übungseinheit bis zum 31.12.2020.

 

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Regelungen der DAK zu Verordnungen

Die DAK informiert, dass eine händische Unterschrift eines Mitarbeitenden der DAK auf der Kostenübernahmeerklärung (Muster 56) nicht erforderlich ist.
Ein elektronischer Stempel „DAK-Gesundheit“ ist ausreichend.

Auch das Einreichen von Kopien bei der Abrechnung ist nicht mehr erforderlich. Die Originalverordnung und Genehmigung muss bei der Ersteinreichung der zugehörigen Rechnung mit eingereicht werden. Werden weitere Rechnungen bezogen auf diese Verordnung und Genehmigung und dem entsprechenden Zeitraum eingereicht, so muss vom Leistungserbringer keine Kopie der Verordnung mit eingereicht werden.

 

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Regelung BKK Mobil Oil

Die BKK Mobil Oil informiert, dass ihre Versicherten die genehmigte Verordnung in digitalisierter Form erhalten. Diese entspricht dem Original und reicht als Anspruchsnachweis in den Abrechnungsunterlagen aus.
Eine beispielhafte Ansicht finden Sie hier.

 

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Tele-/Online-Rehasport und Funktionstraining

Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben mitgeteilt, dass das Angebot bis zum 31.12.2020 weiter durchgeführt und abgerechnet werden kann.

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