Logo vom Behinderten Sportverband Niedersachsen. Sprinter auf Laufbahn Das Bild verlinkt auf die Seite von Össur

BSN-Info

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute übersenden wir Ihnen unsere aktuelle Information zur Corona-Verordnung und zu Vergütungsvereinbarungen im Rehasport und Funktionstraining.

Leiten Sie diese an interessierte Personen in Ihren Strukturen weiter.

Gern können Sie uns auch die E-Mail-Adressen weiterer Interessenten mitteilen.

 

Ihr

Hannes Hellmann, Geschäftsführer

Hannover, 06.04.2022


Sollten Sie Probleme mit der Darstellung haben, klicken Sie bitte: newsletter.

Neuigkeiten aus dem Verband



Hygienezuschlag der Deutschen Rentenversicherungen

Die DRVen verlängern den Hygienezuschlag von 0,25 €/Unterrichtseinheit bis zum 30.06.2022.

Dies gilt für die Bundes- und Landesebene!

Die Vergütungen der unterschiedlichen Leistungsträger finden Sie hier rechts im blauen Kasten.

 

nach oben

Aktuelle Corona-Verordnung, Infos zum Funktionstraining

Die Leistungserbringerverbände informieren wieder einheitlich zur aktuellen Corona-Situation und zur aktuellen Situation im Funktionstraining.

Das gemeinsame Schreiben finden Sie hier und die Übersicht „Genehmigungsverhalten“ finden Sie hier.

Das gemeinsame Schreiben nimmt auch ältere, weiterhin gültige Informationen der bereits versandten Positionierungen auf, kann also als alleinige Information genutzt werden.

 

nach oben

Vergütungen Rehasport

Der Verband der Ersatzkassen hat informiert, dass die coronabedingten Hygienezahlungen von 10% bis voraussichtlich 23.09.2022 weitergezahlt werden.

Die Vergütungen des vdek finden Sie hier rechts im blauen Kasten.

Die Vereinbarung mit den Primärkassen, die den 10%-Zuschlag bis 30.06.2022 enthält, ist im Umlaufverfahren. Bitte mit den Abrechnungen des zweiten Quartals warten, bis die unterschriebene Vereinbarung vorliegt.

Die aktuelle Situation der Vergütungssätze ist ebenfalls in diesem blauen Kasten (erstes verlinktes Dokument) bereitgestellt. Aktualisierung erfolgt umgehend!

 

Die Dauer der Verlängerung ist beim vdek abhängig von einer substanziellen Veränderung der pandemischen Situation oder ob die pandemiebedingte Vergütungsanpassung für ambulante und stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen auf Grundlage des „Gesetzes zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen“ durch das BMG nicht bis zum 23. September 2022 verlängert werden.

Sobald sich hier eine neue Sachlage ergibt, informieren wir!

 

nach oben